Rechtliche Aspekte zu Skateboard und Inline-Skatern
Skateboard- und Lohnboardfahrer, Inlineskater und Kickboard-Fahrer bewegen sich auf Rollen, sind rechtlich gesehen aber Fußgänger. Skateboard- und Longboardfahrer, Inlineskater und Kickboard-Fahrer gelten rechtlich als Fußgänger. Sie müssen sich auf dem Gehweg bewegen. Fahren sie dennoch auf der Straße, droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 10 Euro. Skaten ist dort erlaubt, wo Fußgänger gehen dürfen, und dort […]