Kostenlose Erstberatung – bei Verkehrsunfällen

Direkt im Anschluss an einen unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Unser Tipp:

Um Ihre Vertretung zu optimieren, beachten Sie bitte unseren „Leitfaden“
für Ihr Verhalten nach einem Unfall.

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Überlassen Sie einem Profi die Beurteilung der Haftungslage und vermeiden Sie versehentliche Schuldeingeständnisse. Erfahrungsgemäß erhöhen sich die durchsetzbaren Schadenspositionen durch die Abwicklung über einen Rechtsanwalt deutlich. Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer hat den Erfahrungen und Einwänden der Versicherungen häufig nichts entgegenzusetzen.

Lassen Sie Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten.

Ihr Anwalt entlastet Sie deutlich von den Aufgaben und Anforderungen im Verlauf der Schadensregulierung. Mit der eigentlichen Reparatur oder einer eventuell erforderlichen Ersatzbeschaffung werden Sie zeitlich ohnehin mehr in Anspruch genommen, als Ihnen lieb ist.

Treten Sie der ersatzpflichtigen Versicherung auf Augenhöhe entgegen und überlassen Sie die Abwicklung einem Profi.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:

Unser Angebot:

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