Wir betreuen für Sie Käufe, Verkäufe & Leasing von Fahrzeugen
Immer wieder kommt es beim Kauf eines Fahrzeuges durch auftretende Mängel zu Problemen. Dies gilt für Neu- genauso wie für Gebrauchtwagen. Nicht nur Sie als Käufer sondern auch der Verkäufer hat Rechte, die es zu achten gilt. So müssen Sie dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung einräumen. Erst wenn er dies ungenutzt lässt und oder auch die Nachbesserung keine Abhilfe schafft, stehen Ihnen weitergehende Rechte zu.
Nehmen Sie sich von Anfang an einen Rechtsanwalt zur Hilfe.
Er betreut Sie von der Mängelanzeige bis zur Rückabwicklung und vermeidet Fehler, die Ihren Anspruch in der Gänze gefährden.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:
Unser Angebot
Wir kennen Ihre Rechte und treten für Sie ein.