Blitzer umgestoßen: OLG Hamm bestätigt Geldstrafe trotz fehlender äußerer Schäden
Ein Mann muss 1.600 Euro Geldstrafe zahlen, weil er eine mobile Radaranlage mit einem Fußtritt zu Fall brachte. Obwohl das Gerät äußerlich unversehrt blieb, stürzten die Seiten- und Frontkamera zu Boden – die Anlage war dadurch rund eine Stunde lang nicht einsatzfähig.
Das Landgericht wertete dieses Verhalten als strafbare Störung der hoheitlichen Verkehrsüberwachung und verurteilte den Mann entsprechend. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Revision mit Beschluss vom 01.04.2025 (Az. 4 ORs 25/25) zurück – das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Entscheidung macht deutlich: Schon die vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung eines Blitzers kann strafrechtliche Folgen haben – auch ohne sichtbare Beschädigung.