Ein Verkehrsunfall im Ausland kann häufig Verwirrung stiften: Welches Recht findet Anwendung, wenn zwei Deutsche in einem anderen EU-Land kollidieren? Das Landgericht Köln hat diese Frage nun klar geklärt.

Der Sachverhalt: Zwei Deutsche geraten in Österreich aneinander
Im Sommer 2023 ereignete sich auf der B179 in Tirol ein Unfall zwischen zwei deutschen Autofahrern. Der Kläger beabsichtigte, mehrere Fahrzeuge zu überholen, während die entgegenkommende Fahrerin das Abbiegen nach links einleitete. Es kam zu einer Kollision, die erhebliche Sachschäden verursachte. Daraufhin forderte der überholende Fahrer Schadensersatz von der Versicherung der Unfallgegnerin.
Bevor jedoch ein Gericht über Schuld und Haftung entscheiden kann, muss zunächst geklärt werden, welches Recht bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland zur Anwendung kommt – das deutsche Recht oder das Recht des Unfallorts.
Entscheidung des LG Köln: Welches Recht findet im Ausland Anwendung?
Das Landgericht Köln (Az.: 36 O 325/23, Urteil vom 26.06.2025) hat klargestellt: Entscheidend ist das Recht des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Basis dafür ist Artikel 17 der Rom-II-Verordnung, die die internationale Zuständigkeit und das anzuwendende Recht bei Schadensfällen innerhalb der EU regelt.
Das bedeutet: Für die Frage der Haftung galt hier das österreichische Straßenverkehrsrecht, da der Unfall in Österreich ereignete.
Für die Berechnung des Schadensersatzes hingegen war deutsches Recht maßgeblich, da beide Beteiligten in Deutschland leben und dort der finanzielle Schaden letztlich eintritt (Art. 4 Abs. 2 Rom-II-VO).
Mischanwendung von zwei Rechtsordnungen
In diesem Fall kam es somit zu einer Kombination zweier Rechtsordnungen:
- Das Verhalten im Straßenverkehr wurde nach dem österreichischen Verkehrsrecht (ÖStVO) beurteilt.
- Der Schadensersatz und dessen Umfang orientierten sich am deutschen Recht.
Für Betroffene solcher grenzüberschreitenden Fälle ist es daher besonders wichtig, sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Erfahrung im EU-Ausland zu wenden. Nur so lässt sich die komplexe Verknüpfung beider Rechtsordnungen korrekt bewerten.
Pflichtverletzung des überholenden Fahrers
Nach umfassender Beweisaufnahme gelangte das LG Köln zu der Erkenntnis, dass der Kläger den Blinker der abbiegenden Fahrerin bemerkt haben muss. Diese hatte ihre Geschwindigkeit reduziert und sich zur Mitte der Fahrbahn eingeordnet. Für den Kläger hätte somit eindeutig erkennbar sein müssen, dass ein Linksabbiegen unmittelbar bevorstand.
Gemäß § 15 Abs. 2 lit. a) der österreichischen Straßenverkehrsordnung (ÖStVO) hätte ich in dieser Situation nicht links überholen dürfen. Das Gericht betrachtete dies als einen klaren Verstoß gegen das Überholverbot – vergleichbar mit § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO in Deutschland.
Kein Mitverschulden der abbiegenden Fahrerin
Der Vergleich zwischen dem deutschen und dem österreichischen Verkehrsrecht ist interessant.
In Deutschland besteht beim Linksabbiegen die Pflicht zur sogenannten doppelten Rückschau (§ 9 Abs. 1 Satz 4 StVO) – sowohl vor dem Einordnen als auch unmittelbar vor dem Abbiegen.
In Österreich hingegen ist lediglich ein einzelner Schulterblick vorgeschrieben, bevor man sich einordnet (§ 12 Abs. 1 ÖStVO).
Die Fahrerin hat demnach alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt: Sie setzte rechtzeitig den Blinker, reduzierte die Geschwindigkeit und ordnete sich ordnungsgemäß ein. Eine zweite Rückschaupflicht bestand nach österreichischem Recht nicht.
Das Gericht erkennt die Alleinschuld des Klägers an
Das Landgericht Köln stellte die alleinige Verantwortung für den Unfall beim überholenden Fahrer fest.
Er hätte den erkennbaren Abbiegevorgang beachten und den Überholvorgang abbrechen müssen. Da er dies versäumte, handelte er entgegen wesentlicher Sorgfaltspflichten des Straßenverkehrsrechts.
Infolgedessen wies das Gericht die Klage vollständig zurück. Der Kläger erhielt von der Versicherung der Unfallgegnerin keinen Schadensersatz.
Bedeutung für Autofahrer in der Europäischen Union
Das Urteil des LG Köln zeigt, dass nationale Differenzen im Straßenverkehrsrecht bedeutende Konsequenzen für die Haftung haben können. Wenn ich im Ausland am Steuer sitze, sollte ich nicht nur auf die Straße, sondern auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen achten.
Wurden Sie in einen Verkehrsunfall im EU-Ausland verwickelt oder sind Sie unsicher, welches Recht für Ihren Fall anwendbar ist? Ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüfe Ihre Ansprüche, kläre die Haftungsverteilung und übernehme die Kommunikation mit Versicherungen und Behörden.

