Neuer Verteidigungsansatz bei drohendem Bußgeld. Handynutzung erlaubt bei Start-Stopp-Automatik!
Das OLG Hamm hat bereits Anfang September in einem Beschluss festgestellt, dass es in Fällen der Handynutzung entscheidend darauf ankommt, ob der Motor abgeschaltet ist. Es ist egal, ob der Motor durch ein eingebautes Start-Stopp-System ausgeschaltet wird oder manuell durch das Drehen des Schlüssels.