Das Bremsen für kleinere Tiere kann bei einem Auffahrunfall zu einer Mithaftung gegenüber dem Auffahrenden führen. In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer abrupt gebremst, als ein Eichhörnchen auf die Fahrbahn lief. Dadurch war es zu einem Unfall mit dem nachfolgenden Fahrzeug gekommen.
Der Vorausfahrende wollte daraufhin von der Versicherung des Auffahrenden den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Diese Forderung lehnten die Richter ab. Das Verschulden liege zwar hauptsächlich beim Nachfahrenden, der keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten habe. Der bremsende Autofahrer habe aber immer dann eine Mitschuld, wenn er abrupt bremst, obwohl das nicht nötig sei. Die Mitschuld beträgt nach Worten der Richter in diesem Fall 25 Prozent. Erstattet wurden daher lediglich 75 Prozent des Schadens. (Amtsgericht Nürnberg, Az.: 13 C 4238/05)
In manchen Fällen kann der Fall aber durchaus auch anders entschieden werden. Wenn der Vorausfahrende sich z. B. vorher versichert, dass ein erheblicher Abstand zum Nachfahrenden besteht. Dann kann im Regelfall von einer vollen Haftung des Auffahrenden ausgegangen werden.