Zwölf Monate Fahrtenbuchauflage auch beim ersten Verstoß zulässig – Urteil des VG Hamburg
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass bereits bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß die Anordnung eines Fahrtenbuchs gerechtfertigt sein kann, sofern der Verstoß erheblich war. Selbst eine Fahrtenbuchauflage von zwölf Monaten wird in einem solchen Fall als angemessen betrachtet. Das Ziel ist es, zukünftige Verkehrsverstöße effektiv zu kontrollieren, besonders wenn der Fahrzeugführer nicht identifiziert werden konnte. Dieses […]