Darf ich meine Vermieterin hochheben und aus der Wohnung tragen?

Diese, im ersten Moment amüsante Frage, musste der BGH im Rahmen einer Räumungsklage klären.

Natürlich begibt man sich hier auf einen schmalen Grat. Im zu entscheidenden Fall war ein Termin mit der Vermieterin vereinbart, um die korrekte Montage von Feuermeldern zu kontrollieren. Die Vermieterin öffnete jedoch auch eigenmächtig Fenster und betrat andere Räume. Als sie auf die Aufforderung des Mieters, dies doch bitte zu unterlassen nicht reagierte, hob dieser die Frau an und trug sie kurzerhand vor die Tür.

Der BGH entschied:

Zwar seien hier die Grenzen der Notwehr überschritten, jedoch nur in einem so geringen Maße, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses zumutbar ist. Die Klage wurde abgewiesen!

BGH, Urt. v. 04.06.2014, Az. VIII ZR 289/13

Fazit:

Man muss sich von seinen Vermietern nicht alles gefallen lassen, sollte jedoch auch besonnen und angemessen reagieren, um keine Kündigung zu riskieren.

«A.C.A.B.»-Transparent in Fußballstadion beleidigt Polizisten

Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift «A.C.A.B.» – eine Abkürzung für die Worte «all cops are bastards» – hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.

Nachdem das Amtsgericht ihn vom Vorwurf der Beleidigung noch freigesprochen hatte, hob das Landgericht Karlsruhe den Freispruch auf.

Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung schuldig gesprochen. Es verwarnte ihn unter Vorbehalt der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Dagegen legte der Angeklagte Revision ein. Das OLG hat die Revision verworfen und die Verurteilung wegen Beleidigung bestätigt. Diese ist damit rechtskräftig.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2014 (Az.: 1 (8) Ss 678/13 – AK 15/14).

Dieses Urteil lässt sich auf den bedruckte Kleidungsstücke mit dem oben genannten Spruch übertragen. Eine Beleidigung wird zumindest dann angenommen, wenn man mit damit deutlich seine Missachtung gegenüber der Polizei zum Ausdruck bringen will.

Kosten eines Privatgutachtens

Der BGH hat am 30.04.2014 entschieden, dass die Kosten eines Privatgutachtens erstattungsfähig sind, wenn dieses dazu dient die Verantwortlichkeit für die Mängel einer Kaufsache aufzuklären. Der Anspruch ist verschuldensunabhängig und folgt direkt aus § 439 Abs. 2 BGB.

Die Entscheidung überrascht nicht sonderlich, da der BGH die Erstattungsfähigkeit von von Sachverständigenkosten in vergleichbaren Konstellationen auch in der Vergangenheit bereits zugesprochen hat. Dies erfolgte noch auf Grundlage des § 476a BGB a. F. der jedoch als Vorbild für den neuen § 439 Abs. 2 BGB diente.

(Urteil des Bundesgerichtshof vom 30.04.2014, Az.: VIII ZR 275/13)


UNSERE BEWERTUNGEN AUF ANWALT.DE


Anwalt.de ist eine Online-Plattform für Vergleich und Bewertung von Anwälten. Mit unserer Verkehrsrechtskanzlei Rischmüller & Seide sind wir bereits seit einigen Jahren auf anwalt.de vertreten und freuen uns über Ihre tollen Bewertungen!

Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.



Größere Karte anzeigen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner