Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift «A.C.A.B.» – eine Abkürzung für die Worte «all cops are bastards» – hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.
Nachdem das Amtsgericht ihn vom Vorwurf der Beleidigung noch freigesprochen hatte, hob das Landgericht Karlsruhe den Freispruch auf.
Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung schuldig gesprochen. Es verwarnte ihn unter Vorbehalt der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Dagegen legte der Angeklagte Revision ein. Das OLG hat die Revision verworfen und die Verurteilung wegen Beleidigung bestätigt. Diese ist damit rechtskräftig.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2014 (Az.: 1 (8) Ss 678/13 – AK 15/14).
Dieses Urteil lässt sich auf den bedruckte Kleidungsstücke mit dem oben genannten Spruch übertragen. Eine Beleidigung wird zumindest dann angenommen, wenn man mit damit deutlich seine Missachtung gegenüber der Polizei zum Ausdruck bringen will.