TÜV abgelaufen: Mietwagenkostenanspruch bleibt erhalten
TÜV abgelaufen: Mietwagenkostenanspruch bleibt erhalten Ein Fahrzeughalter, dessen TÜV-Plakette abgelaufen war, verunglückte und musste daraufhin ein Ersatzfahrzeug anmieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Haftpflichtversicherung dennoch die Mietwagenkosten übernehmen muss. Der Grund dafür: Solange kein ausdrückliches Fahrverbot von den Behörden erlassen wurde, durfte das Fahrzeug weiterhin genutzt werden. Dieses Urteil verdeutlicht, dass ein abgelaufener TÜV […]