Moralisch schwer zu verstehen, aber rechtlich sauber …
Das Bremsen für kleinere Tiere kann bei einem Auffahrunfall zu einer Mithaftung gegenüber dem Auffahrenden führen. In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer abrupt gebremst, als ein Eichhörnchen auf die Fahrbahn lief. Dadurch war es zu einem Unfall mit dem nachfolgenden Fahrzeug gekommen.