Mit Beginn der Weihnachtsmarktzeit steigt auch die Zahl der geselligen Abende mit Glühwein, Feuerzangenbowle und Punsch. Doch wer sich nach dem Besuch eines Weihnachtsmarkts noch ans Steuer setzt, riskiert schnell den Führerschein – und das oft schon bei geringen Mengen Alkohol. Wir erklären, welche Promillegrenzen gelten, wann der Führerschein in Gefahr ist und was Sie tun können, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden.

Welche Alkoholgrenzen gelten in Deutschland?
In Deutschland liegt die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer bei 1,1 Promille. Das bedeutet: Wer mit diesem oder einem höheren Wert erwischt wird, gilt rechtlich als nicht mehr fahrtüchtig, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegen.
Bereits ab 0,3 Promille kann es aber kritisch werden, wenn zusätzlich auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien) hinzukommt – hier droht ebenfalls eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Für bestimmte Gruppen gelten noch strengere Regeln:
- Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren: 0,0 Promille (absolutes Alkoholverbot gemäß § 24c StVG)
- Radfahrer: Ab 1,6 Promille droht die Entziehung der Fahrerlaubnis – bereits ab 0,3 Promille bei auffälligem Verhalten kann eine Straftat vorliegen.
Ab wann drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?
| Promillewert | Verstoß | Strafe |
| 0,0–0,29 | Kein Verstoß (außer Probezeit/unter 21 J.) | – |
| 0,3–0,49 | Ordnungswidrigkeit bei Auffälligkeiten | Bußgeld, Punkte, Fahrverbot möglich |
| 0,5–1,09 | Ordnungswidrigkeit | 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (beim 1. Mal) |
| ab 1,1 | Straftat (Trunkenheit im Verkehr) | Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis |
| ab 1,6 (Radfahrer) | Straftat | MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) |
Gerade in der Vorweihnachtszeit werden vermehrt Verkehrskontrollen durchgeführt – insbesondere in der Nähe von Weihnachtsmärkten. Schon ein Glas Glühwein kann ausreichen, um über der 0,5-Promille-Grenze zu liegen, je nach Körpergewicht, Trinkdauer und Essverhalten.
Welche Folgen drohen bei Alkohol am Steuer?
Neben Bußgeld, Punkten und Fahrverbot drohen bei höheren Promillewerten auch strafrechtliche Konsequenzen. Eine Verurteilung kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Probezeitverlängerung oder dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Zudem übernehmen Versicherungen bei alkoholbedingten Unfällen häufig keine oder nur eingeschränkte Leistungen – selbst bei Teilschuld.
Was tun, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurden?
Wenn Ihnen ein Verstoß wegen Alkohol am Steuer vorgeworfen wird, bewahren Sie Ruhe und sagen Sie möglichst wenig. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, bevor Sie eine Aussage machen.
Ein erfahrener Anwalt kann:
- die Rechtmäßigkeit der Messung überprüfen,
- Akteneinsicht beantragen,
- mögliche Verfahrensfehler aufdecken und
- im besten Fall ein Fahrverbot abwenden oder verkürzen.
Gerade rund um die Feiertage, wenn der Führerschein dringend benötigt wird, kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.
Tipps für den Besuch des Weihnachtsmarkts
- Auto stehen lassen – nutzen Sie Bus, Bahn oder Taxi.
- Fahrgemeinschaften mit einem nüchternen Fahrer bilden.
- Alkoholfreie Alternativen probieren – viele Stände bieten mittlerweile Glühpunsch ohne Alkohol an.
Restalkohol am nächsten Morgen nicht unterschätzen – auch dann drohen Kontrollen und Strafen.
Fazit
Der Besuch des Weihnachtsmarkts soll Freude bringen – nicht den Führerschein kosten. Schon geringe Mengen Alkohol können schwerwiegende Konsequenzen haben. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet lieber ganz auf Alkohol, wenn er noch fahren muss. Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid oder eine Vorladung ins Haus flattern, hilft ein spezialisierter Anwalt, Ihre Rechte zu wahren und die Folgen möglichst gering zu halten.
FAQ: Alkohol am Steuer und Weihnachtsmärkte
Darf ich nach einem Glühwein noch Auto fahren?
Das hängt vom Promillewert ab. Schon ein Glas kann 0,3–0,5 Promille ergeben – also besser nicht fahren.
Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
Im Durchschnitt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Bei Frauen meist etwas langsamer.
Gilt die 0,0-Promille-Grenze nur für Fahranfänger?
Ja, sie gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie alle Fahrer unter 21 Jahren.
Kann ich am nächsten Morgen noch Restalkohol haben?
Ja, häufig sogar mehr, als man denkt. Nach einem feuchtfröhlichen Abend kann selbst am Vormittag noch ein relevanter Promillewert vorliegen.
Was passiert, wenn ich mit 0,6 Promille erwischt werde?
Das gilt als Ordnungswidrigkeit: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot (beim ersten Verstoß).
Wird beim Fahrradfahren auch kontrolliert?
Ja. Auch Radfahrer dürfen nicht betrunken fahren – ab 1,6 Promille droht die MPU.
Kann ein Anwalt ein Fahrverbot verhindern?
In manchen Fällen ja – etwa bei Verfahrensfehlern, Messproblemen oder besonderen persönlichen Umständen.
Was passiert bei wiederholten Verstößen?
Die Strafen steigen: 1.000 € beim zweiten, 1.500 € beim dritten Mal – jeweils mit längeren Fahrverboten.
Wie kann ich meine Rechte nach einer Kontrolle wahren?
Machen Sie keine Angaben zur Trinkmenge oder zum Ablauf – nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sofort nach der Kontrolle oder dem Erhalt eines Bußgeldbescheids – um frühzeitig auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.

