Wenn die Tage kürzer werden, die Temperaturen sinken und die Straßen nass oder glatt sind, steigt das Unfallrisiko deutlich. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist vorausschauendes und angepasstes Fahren entscheidend – ebenso wie die richtige Bereifung. In diesem Beitrag erklären wir, welche Pflichten Autofahrer jetzt haben, was bei einem Unfall droht und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

Winterreifenpflicht – was gilt rechtlich?
In Deutschland gibt es keine generelle zeitliche Winterreifenpflicht (z. B. „von O bis O“ – Oktober bis Ostern). Stattdessen gilt die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO.
Das bedeutet: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fährt, muss Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit M+S- oder Schneeflockensymbol aufziehen.
Wichtige Punkte:
- Reifen müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen.
- Das alte M+S-Symbol ist nur noch für Reifen zulässig, die vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden (Übergangsfrist bis 30.09.2024).
Die Profiltiefe sollte mindestens 4 mm betragen – gesetzlich sind 1,6 mm vorgeschrieben, doch darunter leidet die Haftung stark.
Bußgelder und Haftungsrisiken
Wer mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 60 € und einen Punkt in Flensburg.
Kommt es zu einem Unfall, droht sogar eine Mithaftung – selbst wenn der Unfallgegner den Zusammenstoß verursacht hat. Versicherungen können außerdem die Regulierung kürzen oder Regress fordern, wenn Sie grob fahrlässig ohne geeignete Bereifung unterwegs waren.
Sicht und Sicherheit in der dunklen Jahreszeit
Mit der Zeitumstellung und den kürzeren Tagen verschlechtert sich die Sicht erheblich. Viele Unfälle passieren, weil Autofahrer nicht rechtzeitig gesehen werden oder Fußgänger zu spät erkennen.
Tipps für mehr Sicherheit:
- Lichtanlage prüfen: Scheinwerfer reinigen, Einstellung kontrollieren.
- Batterie checken: Kälte schwächt die Leistung.
- Scheibenwischer & Frostschutz erneuern: Gute Sicht ist das A und O.
Defensiv fahren: Geschwindigkeit an Sichtverhältnisse anpassen.
Unfall im Winter – was tun?
Kommt es trotz Vorsicht zu einem Unfall, sollten Sie Folgendes beachten:
- Unfallstelle absichern (Warnweste, Warndreieck, Warnblinkanlage).
- Polizei rufen – besonders bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage.
- Fotos von Fahrzeugen, Spuren und Umgebung machen.
- Keine Schuldeingeständnisse abgeben.
- Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Schuldfrage komplex sein – beispielsweise, wenn Straßen nicht gestreut wurden oder ein anderer Fahrer zu schnell unterwegs war. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen
Winterzeit bedeutet erhöhte Aufmerksamkeit auf den Straßen. Mit der richtigen Bereifung, angepasster Fahrweise und funktionierender Fahrzeugtechnik können Sie das Risiko minimieren. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, ist rechtliche Unterstützung wichtig, um keine Nachteile zu erleiden.
Sie hatten einen Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen?
Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht in Braunschweig unterstützt Sie kompetent bei:
- Unfallregulierung
- Streitigkeiten mit der Versicherung
- Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Führerscheinfragen
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Winterreifen und Winterverkehr
Ab wann sollte ich Winterreifen aufziehen?
Empfohlen wird die Faustregel „O bis O“ – Oktober bis Ostern. So sind Sie auf plötzliche Wetterumschwünge vorbereitet.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen. Nur dann gelten sie als wintertauglich.
Wie erkenne ich das Herstellungsdatum meiner Reifen?
Das Produktionsdatum steht in der DOT-Nummer an der Reifenflanke. Beispiel: „DOT 3521“ = hergestellt in der 35. Kalenderwoche 2021.
Darf ich mit Sommerreifen fahren, wenn es noch nicht geschneit hat?
Nein, wenn Reifglätte oder Schneematsch drohen, sind Sommerreifen unzulässig – auch ohne tatsächlichen Schneefall.
Welche Profiltiefe wird empfohlen?
Mindestens 4 mm für Winterreifen – darunter verschlechtert sich die Haftung deutlich.
Wer haftet, wenn ich ohne Winterreifen einen Unfall verursache?
In der Regel trifft Sie eine Mitschuld, selbst wenn der andere Fahrer eigentlich den Unfall verursacht hat.
Kann die Versicherung die Zahlung verweigern?
Ja, bei grob fahrlässigem Verhalten (z. B. Fahren mit Sommerreifen auf Schnee) kann die Kaskoversicherung kürzen oder verweigern.

