Rückrufcode 24S79: Defekte Hochvolt-Batterie mit Brandrisiko

Der Hersteller Ford hat wegen akuter Brandgefahr durch die Hochvolt-Batterie eine umfassende Rückrufaktion für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid gestartet. Laut Kraftfahrt-Bundesamt droht im schlimmsten Fall ein Fahrzeugbrand durch Kurzschlüsse im Batteriesystem.
Ford empfiehlt daher:
- das Fahrzeug nicht mehr im Elektromodus zu laden oder zu nutzen
- und ausschließlich im Benzinmodus zu fahren
Eine verlässliche technische Lösung gibt es bislang nicht – Ford stellt lediglich ein Software-Update in Aussicht, das potenzielle Defekte erkennen soll. Ob und wann ein tatsächlicher Batterietausch erfolgt, ist derzeit unklar.
Sachmangel beim Ford Kuga: Ihre Rechte als Käufer oder Leasingnehmer
Wenn Sie von dem Rückruf betroffen sind, können Sie Ihr Fahrzeug nicht wie vertraglich vereinbart nutzen – insbesondere die elektrische Reichweite entfällt. Rechtlich handelt es sich damit um einen erheblichen Sachmangel, der Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) begründet.
➤ Beim Neuwagenkauf vom Händler
- Nacherfüllung (§ 439 BGB): Der Händler muss den Mangel auf eigene Kosten beheben – durch funktionierendes Update oder Austausch der Batterie.
- Rücktritt (§§ 437, 323 BGB): Ist die Nachbesserung unzumutbar oder scheitert sie, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Minderung (§ 441 BGB): Alternativ kann der Kaufpreis gemindert werden, wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten.
➤ Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler
Auch hier besteht Gewährleistungsrecht – sofern der Mangel bei Übergabe bereits bestand. Ein offizieller Rückruf spricht klar für einen bereits angelegten Defekt.
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt mindestens ein Jahr (bei gewerblichem Verkauf).
- Einschränkungen im Vertrag müssen rechtlich wirksam und zulässig sein.
➤ Beim Leasing
Beim Leasingvertrag ist die uneingeschränkte Nutzbarkeit Vertragsgrundlage. Fällt der Elektromodus weg, kann ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Vertragsanpassung rechtlich durchsetzbar sein – insbesondere bei drohender Wertminderung oder Nutzungsausfall.
Eingeschränkte Nutzung = erheblicher Wertverlust
Wenn der Ford Kuga Plug-in-Hybrid nur noch im Benzinbetrieb gefahren werden kann, verliert das Fahrzeug deutlich an Funktion und Marktwert. Der Elektrobetrieb ist ein zentrales Kaufargument – sein Wegfall stellt einen wesentlichen Mangel dar.
Viele Nutzer berichten nach dem Update zudem über:
- reduzierte Reichweite
- Fehlermeldungen
- weitere technische Einschränkungen
Auch diese Folgeschäden können juristisch relevant sein und Schadensersatzforderungen begründen.
Wir setzen Ihre Rechte durch – bundesweit & durchsetzungsstark
Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Verbraucherschutz und Fahrzeugrecht vertreten wir betroffene Käufer, Leasingnehmer und Fuhrparkbetreiber im gesamten Bundesgebiet.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Kostenlose Erstprüfung Ihrer Ansprüche
- Rücktritt vom Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Durchsetzung von Nacherfüllung oder Ersatzlieferung
- Durchsetzung von Kaufpreisminderung
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, z. B. für Nutzungsausfall oder merkantilen Minderwert
Vertretung gegenüber Händlern und Ford – außergerichtlich und gerichtlich
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