Nach einem Unfall auf der Autobahn nicht sofort aussteigen!
NIEMALS die Autobahn betreten, auch nicht im Rahmen eines Unfalls, wenn die Unfallstelle nicht völlig sicher ist. Das OLG Karlsruhe musste einen sehr tragischen Fall entscheiden: Nach einem kleinen Auffahrunfall der aus Unachtsamkeit entstand, stieg der Kläger mit der Polizei telefonierend aus dem Fahrzeug. Er stellte sich zwischen das auffahrende und das beschädigte Fahrzeug.