Gilt die StVO in Parkhäusern und auf Parkplätzen?
Grundsatz: Sie gilt dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt!