Blinker gesetzt und geradeaus gefahren – Haftungsquote?
Das OLG Dresden musste über einen Verkehrsunfall entscheiden, dem eine häufig auftretende Straßenverkehrssituation zugrunde lag. Ein grundsätzlich wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer hatte auf das Blinklicht des Vorfahrtberechtigten vertraut und war auf die Vorfahrtstraße eingebogen. Als er einbog, kam es zur Kollision mit dem ursprünglich blinkenden aber dann nicht abbiegenden Unfallgegner.