Wir vertreten regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies ermöglicht eine interessengerechte Betreuung, die nicht von starren Vorgehensweisen sondern innovativen & effizienten Lösungen geprägt ist.
Wir setzen alles daran, Ihre arbeitsrechtlichen Fälle außergerichtlich aufzuarbeiten. Nur in äußersten Härtefällen oder bei erheblichen arbeitsrechtlichen Verstößen gelingt dies nicht. Dann gilt es, vor den Arbeitsgerichten maximale Erfolge durch ein gut strukturiertes Auftreten und eine ausgefeilte Prozesstaktik zu realisieren. Sprechen Sie uns an für eine umfassende Beratung.
Vertretung von ARBEITGEBERN in folgenden Fällen:
Kündigung
&
Abmahnung
- Erstellen von Abmahnungen
- Erstellen von Kündigungen
Vertrag
&
Zeugnis
- Erstellen von Stellenanzeigen
- Tipps für Bewerbungsgespräche
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Verfassen von Zeugnissen
Arbeitszeit
&
Gehalt
- Gehaltsansprüche
- Urlaubsansprüche
- Sonderzahlungen
- Krankheitsfälle
- Mutterschutz & Elternzeit
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Home-Office
Sonderfall: Kündigung für Arbeitgeber
Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Gerne beraten wir Sie über die dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie über die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben. Selbst in offenbar einfach gelagerten Fällen und bei überzeugenden Argumenten, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn man falsch vorgeht. Achten Sie darauf, dass Sie:
- Fristen einhalten
- Korrekt, fundiert und umfassend abmahnen
- Den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören
Unser Rat für Arbeitgeber:
In all diesen Bereichen sind Sie mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite gut beraten!
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung.
Vertretung von ARBEITNEHMERN in folgenden Fällen:
Kündigung
&
Abmahnung
- Abwehr einer rechtswidrigen Abmahnung
- Abwehr einer ungerechtfertigten Kündigung
- Durchsetzen von Abfindungsansprüchen
Vertrag
&
Zeugnis
- Prüfung Ihres Arbeitsvertrags auf versteckte Klauseln
- Hilfestellung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Gewährleistung Ihres Rechts auf ein qualifiziertes Zeugnis
Arbeitszeit
&
Gehalt
- Gehaltsansprüche
- Urlaubsansprüche
- Weihnachts- & Urlaubsgeld
- betriebliche Sozialleistungen
- Überstundenausgleich
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Mutterschutz & Elternzeit
- Flexible Arbeitszeitmodelle
Sonderfall: Kündigung für Arbeitnehmer
Eine Kündigung bedeutet nicht unbedingt die rechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das im Einzelnen bedeutet, erläutert man am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt. Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann, unter anderem:
- Liegt ein Kündigungsgrund vor?
- Wurden Form und Frist der Kündigung gewahrt?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?
Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz wie z. B. für Schwangere, Mütter und schwerbehinderte Menschen. In manchen Fällen wird Ihnen vielleicht ein Aufhebungs- bzw. Abfindungsvertrag anstelle einer Kündigung vom Arbeitgeber angeboten. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Bedenkzeit einräumen und legen Sie den Vertrag Ihrem Anwalt zur Prüfung vor. Solche Verträge bergen oftmals vermeidbare Nachteile – z. B. im Hinblick auf Ihr Arbeitslosengeld.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Als Arbeitnehmer haben Sie drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob Sie gegen eine Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese Frist, ist ein Vorgehen meist erfolglos.
Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.