Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß droht Ihnen zum Verhängnis zu werden? Bußgeldbescheide, Fahrverbote und andere Maßnahmen im Verkehrsrecht sind unangenehme Entscheidungen von Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämtern. Besonders Einträge im Fahreignungsregister (auch bekannt als Verkehrssünderdatei in Flensburg) und Fahrverbote können gravierende Auswirkungen auf Ihr Privat- und Berufsleben haben. Deshalb ist es entscheidend, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Mit professioneller Unterstützung können Sie sich effektiv gegen diese Ordnungsmaßnahmen zur Wehr setzen.

Als Rechtsanwälte im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht informieren wir Sie, was zu tun ist, damit Sie weiterhin ohne Bußgeld unterwegs sein können.

Mögliche Folgen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zu den häufigsten Verstößen gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtüberfahrten
  • Unterschreiten des Sicherheitsabstands oder dichtes Auffahren
  • Fahren unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen
  • Nutzung des Handys während der Fahrt
  • Nichteinhaltung von Lenkzeiten

Die Strafen für diese Verstöße sind durch die jeweiligen Verordnungen geregelt und können erheblich ausfallen. Im Falle eines Verstoßes können Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarngelder bis zu 55 EUR
  • Bußgelder bis zu 1.000 EUR (bei Verstößen gegen andere Gesetze können diese deutlich höher ausfallen)
  • Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Punkte in Flensburg)
  • Fahrverbote bis zu 3 Monaten

Diese Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in verschiedenen Rechtsverordnungen festgelegt, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen. Dazu gehören:

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    Zusätzlich finden sich weitere Vorschriften im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und das Fahrpersonalgesetz (FPersG) sowie die dazugehörigen Verordnungen.

So wehren Sie sich gegen Bußgelder, Auflagen und Fahrverbote

Wenn Ihnen ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder andere Strafen drohen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen
Dieser dient der Ermittlung des Fahrers, insbesondere wenn dieser unklar ist (z. B. bei einem unscharfen Blitzerfoto) und der Halter nicht haftet.
Wichtig: Füllen Sie diesen Bogen nicht vollständig aus und machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige zu belasten. Bestätigen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse).

Einspruch einlegen
Gegen Bußgelder und andere Ordnungsmaßnahmen können Sie Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingehen. Falls Sie durch eigene Umstände (z. B. Krankheit) die Frist verpassen, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, ohne eine Begründung abgeben zu müssen. Eine Begründung macht erst Sinn, wenn ein Anwalt die Akten einsehen und etwaige Verfahrensfehler oder ungenaue Messdaten identifizieren kann, die den Fall möglicherweise zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Die Behörde prüft den Bescheid erneut und kann das Bußgeldverfahren einstellen (durch einen Abhilfebescheid) oder es bestätigen.

Fahrverbot umgehen
Wenn ein Fahrverbot eine besondere Härte darstellt, können Sie dies im Einspruch anführen. Dabei werden Faktoren wie die Schwere des Verstoßes, Ihre bisherigen Verstöße und die Auswirkungen des Fahrverbots auf Ihr Privat- und Berufsleben berücksichtigt. Besondere Umstände wie eine Berufskraftfahrertätigkeit oder das Fahren aufgrund familiärer Verpflichtungen (z. B. Pflege eines kranken Verwandten) können hier entscheidend sein.

Aussageverweigerungsrecht
Beachten Sie, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Geben Sie lediglich Ihre Personalien an und äußern Sie sich nicht zur Sache. Ein Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt. Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis ohne anwaltliche Beratung könnte gegen Sie verwendet werden.

Verjährungsfrist für die Verfolgung und Vollstreckung
Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Behörde oder das Gericht die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgen oder die Strafe vollstrecken.
Die Verjährungsfrist hängt von der Schwere des Verstoßes und der Höhe der Strafe ab. Sie beträgt in der Regel zwischen 3 Monaten und 3 Jahren für die Verfolgung und 3 bis 5 Jahre für die Vollstreckung.

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Möchten Sie das Fahrverbot vermeiden?
Ein Anwalt für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht hilft Ihnen, gegen hohe oder rechtswidrige Maßnahmen vorzugehen und Ihre Rechte zu wahren.

Wir verteidigen Sie gegen Bußgelder und andere Strafen

Wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir vertreten und verteidigen Sie im gesamten Prozess des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts – von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens.

Wichtig ist, dass Sie keine Aussagen zur Sache machen und nur Ihre Personalien angeben. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit Sie keine Fristen für Rechtsmittel versäumen. Wir beantragen die vollständige Akteneinsicht und beraten Sie über die nächsten Schritte. Als Ihr Anwalt übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Ordnungsbehörden und dem Gericht.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:

Unser Angebot:

Wir kennen Ihre Rechte und treten für Sie ein.

Jetzt Termin vereinbaren