Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter ab 750,00€ Schadenssumme
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht – abgesehen von Bagatellschäden bis ca. 750,00€ – einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung und Schadensfeststellung zu beauftragen. Von Geschädigten wird gelegentlich berichtet, dass die gegnerische Versicherung behauptet, dass ein Sachverständiger nicht erforderlich sei oder, dass die Kosten für den Gutachter nicht übernommen würden. Das stimmt nicht!
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Abgesehen von Bagatellschäden haben Sie immer das Recht auf einen eigenen Gutachter. Die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Der Sachverständige nimmt für Sie die Sicherung der Beweise und die Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten vor.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:
Unser Angebot:
Wir kennen Ihre Rechte und treten für Sie ein.