Wie verhält man sich bei einem Wildunfall richtig?

Besonders in ländlichen Waldgebieten und in den Dämmerungs- und Nachstunden laufen häufig Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und anderes Getier über die Straße.

Für Autofahrer ist es entscheidend zu wissen, wie man sich nach einem Wildunfall richtig verhält und wie man damit letztlich auch Nachteile bei der Schadenregulierung durch Versicherung oder Automobilclub vermeidet.

Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, sollte man sofort bremsen, das Licht abblenden und hupen. Keinesfalls sollten Sie versuchen auszuweichen. Die Gefahr in den Gegenverkehr zu geraten oder von der Fahrbahn abzukommen ist viel zu groß.

Was ist zu tun, wenn es zum Zusammenstoß mit Wildtieren gekommen ist?

Sie sollten – wenn möglich – folgende Schritte beachten:

  • halten Sie an und ziehen sich zunächst die Warnweste an
  • sichern Sie die Unfallstelle ab durch Aufstellen des Warndreiecks und Einschalten des Warnblinklichts
  • helfen Sie verletzten Personen
  • verständigen Sie die Polizei und wenn nötig die Rettungskräfte
  • lassen Sie das verletzte Tier unbedingt unberührt
  • fotografieren Sie die Unfallstelle und Spuren am Fahrzeug, besonders wenn die Polizei nicht in der Lage oder nicht bereit war, den Wildschaden zu bestätigen
  • entfernen Sie Spuren am Fahrzeug (Blut und Haare) keinesfalls bevor Sie Ihre Versicherung informiert haben
  • notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen und Helfern

Sobald alle Angelegenheiten an der Unfallstelle erledigt sind, müssen Sie Ihre Versicherung über den Wildunfall informieren

Versicherungen regulieren Schäden aus der Berührung mit Haarwild unterschiedlich. Um Schadenersatz zu zahlen, verlangt die Teilkaskoversicherung einen Nachweis der Berührung mit dem Haarwild. Das sind Rot-, Dam-, Elch-, Reh-, Gams- und Schwarzwild sowie Hasen, Kaninchen, Dachse, Luchse und Marder. Die Vollkasko muss auch zahlen, wenn ein Wildschaden nur behauptet wird.

Wichtig zu wissen ist, dass ein Wildunfall auch dann vorliegt, wenn lebloses Haarwild an- oder überfahren wird.

Sollten Sie nach einem Wildunfall Fragen zur Abwicklung haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne jederzeit für eine

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