Inkassoverfahren für Privat und Gewerbe

Viele Unternehmen gehen dazu über, ihr Forderungsmanagement einem Rechtsanwalt zu überlassen. Dabei festigt sich vermehrt die Ansicht, dass das Einschalten von Inkassounternehmen unnötig ist. Zum einen steigt die Fehlergefahr durch jede beteiligte Person, zum anderen fallen bei Inkassounternehmen oftmals Erfolgsbeteiligungen an.

Diese Nachteile entfallen, wenn Sie Ihren Anwalt direkt mit der Geltendmachung der Forderungen beauftragen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • durch das Outsourcing sinken die eigenen Personal- und Sachkosten
  • etwaige Fehler im Mahnverfahren können vermieden werden
  • sämtliche Nebenforderungen (Mahnkosten, Zinsen etc.) werden geltend gemacht
  • der Anwalt ist frühzeitig involviert und kann den Forderungsfall vom außergerichtlichen bis zum Ende des gerichtlichen Verfahren begleiten

Die Kosten der Rechtsverfolgung müssen nicht Sie sondern Ihre Schuldner tragen. Voraussetzung ist, dass sich dieser in Verzug befindet. Erreichen können Sie dies durch ein einfaches Mahnschreiben mit Fristsetzung nach Ablauf einer angemessen Zahlungsfrist. Entgegen der landläufigen Meinung müssen Sie auch nicht 2-3 Mahnungen schreiben. Eine einzige Mahnung reicht aus, sofern Sie den Schuldnern eine angemessene Zeit gewährt haben, die Rechnung zu zahlen. Gerne sind wir Ihnen behilflich ein entsprechendes Dokument für Ihr Unternehmen zu erstellen.

Im Rahmen einer eventuell notwendigen Zwangsvollstreckung wird – abgesehen von Einzelfällen – grundsätzlich von Pfändungen abgeraten. Erfahrungsgemäß lassen sich nur sehr selten verwertbare Gegenstände pfänden. Im Ergebnis entstehen unnötige Kosten für den Gerichtsvollzieher ohne entsprechenden finanziellen Erfolg. Wir konzentrieren uns daher auf das Einholen von Vermögenauskünften, um Informationen über Geldzugänge der Schuldner zu erlangen. Im Anschluss können gezielt Konten oder Lohnforderungen gepfändet werden.

Folgende Informationen und Unterlagen werden für das Forderungsmanagement benötigt:

  • Vollständiger Name des Schuldners
  • Anschrift des Schuldners
  • Soweit bekannt, Geburtsdatum des Schuldners
  • Kontaktdaten des Schuldners (Telefon, E-Mail etc.)
  • Grund und Höhe der Forderungen
  • Rechnung und Mahnungen
  • Sämtliche Korrespondenz mit dem Schuldner

Bei einem größeren Aufkommen von Forderungsfällen haben Sie die Möglichkeit, unsere maßgeschneiderte und speziell für das Verkehrsrecht und Forderungsmanagement entwickelte Software kostenlos zu nutzen und so die Abwicklung und Kommunikation mit unserer Kanzlei noch weiter zu optimieren. Des Weiteren können wir Ihnen ein eigenes Treuhandkonto bei uns einrichten, um die finanzielle Abwicklung der Forderungsfälle schnell und sicher durchzuführen.

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